Sachverständigenbüro Schellscheidt

Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Ausbildungen und Erfahrungen biete ich
Beratung, Beweissicherung und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
mit Schwerpunkten auf den Gebieten der gebundenen Pflasterbauweise an.
Bei der Konstruktion und Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflaster und Plattenbelägen
handelt es sich um eine der ältesten Formen dauerhaften Befestigungen von Straßen,
Wegen und Plätzen.
Obwohl es sich bei der Fertigung derartiger Beläge um alte Handwerkstechniken handelt bleibt
leider festzustellen, dass durch die Industriealisierung und Mechanisierung des
Baugeschehens vieles an Kenntnissen und Wissen darüber verloren ging.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
Für die Herstellung von Decken aus Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig.
Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden,
da sie unvermeidlich sind.
Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung,
dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
Beweissicherungen
Vorsorgliche-Beweissicherung
Akute-Beweissicherung
Das Ministerialblatt Nr. 73 S. 1468 [19] fordert, dass nach dem Stand der
Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden muss.
Darüber hinaus wird verlangt „den Nachweis des Nichtbestehens von Schäden“ durch präventive Beweissicherungen zu dokumentieren.
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Gebundene Bauweise
Allgemein
Gebundene Pflasterdecken haben gegenüber der ungebundenen Bauweise viele Vorteile:
Reduzierung der Gefahr für das Auftreten von Grünbewuchs in den Fugen.
Gute Begeh- und Befahrbarkeit.
Reduzierung der Gefahr für den Austrag des Fugenmaterials bei der Nutzung, insbesondere bei der Reinigung der Pflasterdecke.
Erhöhung der Tragfähigkeit der Pflasterdecke.
Geringe Wartungskosten.
Daher wird die vollgebundene Bauweise häufig zur Herstellung von Pflasterdecken eingesetzt, an die besondere Anforderungen gestellt werden, etwa bei hohen Verkehrsbelastungen.
Auch Flächen, bei denen das Ausspülen des Fugenmaterials verhindert bzw. reduziert werden soll, werden bevorzugt in gebundener ausgeführt.
Ein Beispiel dafür sind Rinnen zur gezielten Ableitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation.
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Fugenausbildung
Gebundene Fugenstoffe müssen ohne Einwirkung zusätzlicher Verdichtungsenergie
allein unter dem Einfluss der Schwerkraft fließen oder rieseln,
entlüften und so beschaffen sein, dass eine vollständige Fugenfüllung möglich ist.
Gute Pflasterflächen setzen eine gute durchdachte Planung voraus,
ebenso setzen gute Pflasterflächen ein Vorausdenken bei der
Ausführung voraus.
Für gebundene Fugen können folgende Bindemittel verwendet werden:
Zement, ggf. kunststoffmodifiziert,
Reaktionsharz auf Epoxidharzbasis,
Reaktionsharz auf Polyurethanbasis sowie
Polybutadien.
AUSFÜHRUNGSVARIANTEN

Mehr zu LTR-Verlegung hier
Die gebundene Bauweise ist eine normativ geregelte Bauweise.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Beton-, Klinker- oder Natursteinpflaster/-platten handelt.
Sollten die Fugen vermörtelt werden, sind auch die Bettung und in der Regel die Tragschicht gebunden herzustellen.
Material der Tragschicht, Bettung und Fuge müssen als Sonderbauweise vorgegeben werden und besondere Anforderungen an die Haftzugfestigkeit und Biegezugfestigkeit erfüllen.
Die zusätzliche Verwendung eines Haftklebers wird empfohlen.
In der gebundenen Bauweise sind bei allen Steinformaten sowie Platten und Einfassungen an den Unterseiten Haftvermittler zu verwenden.
Haftvermittler sind auf der Unterseite vollflächig aufzubringen.
Die anschließende Verlegung erfolgt frisch in frisch.
Durch den Einsatz des Haftvermittlers wird der erforderliche Verbund zwischen Stein und Bettung erzielt und die Gefahr der Ablösung vermindert.
Von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob eine gebundene Pflasterfläche mit
hydraulischen
oder
chemischen
Bindemitteln hergestellt wird.
Haftverbund
Der Stand der Technik ist durch Aktualisierung der Regelwerke für die Pflasterbauweise neu formuliert worden.
Seit 2019 ist die gebundene Bauweise normativ geregelt.
Die geforderten Werte der Haftzugfestigkeit sind einzuhalten.
In der gebundenen Bauweise sind bei allen Steinformaten mit bearbeiteten Unterseiten sowie Platten und Einfassungen Haftvermittler zu verwenden.
Bei gespaltenen Pflastersteinen mit Kantenlängen ab 120 mm sollten ebenfalls Haftvermittler eingesetzt werden.
Haftvermittler sind auf der Unterseite vollflächig aufzubringen.
Die anschließende Verlegung erfolgt frisch in frisch.
Durch den Einsatz des Haftvermittlers wird der erforderliche Verbund zwischen Stein und Bettung erzielt und die Gefahr der Ablösung vermindert.
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Bettungsschicht
Die Dicke der Bettung im verdichteten Zustand sollte mindestens
4 cm höchstens 6 cm betragen.
Die Druckfestigkeit des Bettungsmörtels sollte im eingebauten Zustand Mindestwerte einhalten.
Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung sollten mit Bewegungsfugen ausgeführt werden.
Diese haben die Aufgabe, die in der Pflasterdecke bzw. im Plattenbelag zwangsläufig entstehenden thermischen und hygrischen Spannungen durch Temperaturänderungen,
Schwinden und Quellen und daraus ggf. entstehende Risse zu reduzieren.
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Tragschicht
Um eine ausreichend steife, gegen plastische Verformungen widerstandsfähige Unterlage zu erreichen, muss unter einer gebundenen Pflasterdecke bzw. einem gebundenen Plattenbelag grundsätzlich eine wasserdurchlässige Asphalttragschicht- oder eine Dränbetontragschicht bzw. Dränbetondeckschicht auf einer Tragschicht ohne Bindemittel ausgeführt werden. Mischbauweisen, bei denen lediglich die Bettung oder die Fugenfüllung aus einem Baustoff mit Bindemittel besteht, werden für mit Kraftfahrzeugen erreichbare Flächen als nicht dauerhaft und deshalb insbesondere für Flächen des öffentlichen Verkehrs als nicht fachgerecht angesehen.
Schadensbilder
Wir verhindern Mängel und Schäden
Leistungen
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung
für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung –
Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
(private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
(Bauunternehmer - Handwerker)
gutachterliche Leistungen für Juristen
(Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
gutachterliche Leistungen für Versicherungen
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
Vorsorgliche-Beweissicherung
Akute-Beweissicherung
Das Ministerialblatt Nr. 73 S. 1468 [19] fordert, dass nach dem Stand der
Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden muss.
Darüber hinaus wird verlangt „den Nachweis des Nichtbestehens von Schäden“ durch präventive Beweissicherungen zu dokumentieren.
Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks
werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
ZTV A,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P
Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind
(neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens.
Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung,
denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können.
(Institut für Sachverständigenwesen e. V.)
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt
Sachverständigenbüro
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann
Telefon:
02104-74859
Mobil:
0172-2606151
info@Schellscheidt.com
De-Mail:
Falls Sie ein De-Mail Konto haben, können Sie das Sachverständigenbüro über die De-Mail-Adresse
info@strassenbausachverstaendiger.de-mail.de
erreichen.